Wartung 8. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Gasprüfung beim Wohnmobil: Pflicht, Intervall und worauf du achtest

Gasprüfung Wohnmobil nach G 607: Prüfpflicht seit 19. Juni 2025, alle 24 Monate. Was geprüft wird, was du selbst siehst und was bei Gasgeruch zu tun ist.

Geöffnetes Gasflaschenfach eines weißen Wohnmobils mit gesicherter Gasflasche, Regler und orangem Schlauch, der zu einem Prüfgerät auf einem Holztisch führt, daneben Klemmbrett und Arbeitshandschuh. Links der Titel Gasprüfung Wohnmobil mit drei Stichpunkten.

Für die fest eingebaute Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen gilt seit dem 19. Juni 2025 eine gesetzliche Prüfpflicht. Geprüft wird alle 24 Monate, von einem anerkannten Sachkundigen. Hier steht, was Pflicht ist, was du selbst im Blick behalten kannst und was du bei Gasgeruch tust.

Was ist die Gasprüfung (G 607)?

G 607 ist ein Arbeitsblatt des Vereins DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches). Es beschreibt Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Darauf verweist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 60).

Das Arbeitsblatt wurde 2026 neu gefasst. Laut ZKF gilt die neue Fassung seit dem 8. Juni 2026, Intervall und Austauschfristen blieben unverändert. Die StVZO nennt noch die Ausgabe August 2022, die Rechtsfrage dazu ist offen. Dein Prüfer weiß, nach welcher Fassung er prüft.

Seit wann gilt die Prüfpflicht?

Die Daten im Überblick, laut Bundesgesetzblatt:

  • 19. Juni 2024: Die Verordnung wird verkündet, am 20. Juni 2024 tritt sie in Kraft.
  • 19. Juni 2025: § 60 StVZO ist anzuwenden. Ab da gilt die Prüfpflicht, und die Übergangsfrist für bis dahin ungeprüfte Anlagen ist abgelaufen.

Pflicht oder nur üblich?

Gesetzlich verpflichtend ist:

  • Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge müssen ihre Flüssiggasanlage nach G 607 prüfen lassen, auf eigene Kosten (§ 60 StVZO). Das gilt für fest eingebaute Anlagen, nicht für Autogas als Fahrzeugantrieb.
  • Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate. „Prüfpflichtige Änderung“ meint einen Umbau an der Anlage, Details nennt dein Prüfer. Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats: Wurde im März 2025 geprüft, ist die nächste Prüfung bis Ende März 2027 fällig.
  • Wer die Prüfung nicht oder zu spät machen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog staffelt (laut Bundesgesetzblatt und ADAC): mehr als 2 bis 4 Monate Überschreitung 15 Euro, mehr als 4 bis 8 Monate 25 Euro, mehr als 8 Monate 60 Euro.

Fahrzeuge ohne Gasanlage: Betroffen sind laut ADAC alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage. Ob die Pflicht auch für abgemeldete oder saisonal angemeldete Fahrzeuge gilt, ist aus den Quellen nicht eindeutig. Frag dazu deine Zulassungsstelle oder deinen Prüfer.

Was Prüfer zum Betrieb sagen: TÜV NORD und ADAC geben an, dass die Anlage ohne gültigen Nachweis nicht betrieben werden darf. Im Verordnungstext selbst steht das nicht, dort geht es um Prüfpflicht und Bußgeld. Richte dich im Zweifel nach der strengeren Auskunft und frag deinen Prüfer.

Nicht gesetzlich geregelt, aber im Alltag relevant: Manche Campingplätze fragen nach dem Nachweis. Der Versicherer Allianz schreibt, dass bei defekter Gasanlage Leistungen gekürzt werden können. Was dein Vertrag sagt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Wer darf prüfen?

War deine Anlage schon einmal nach G 607 geprüft, gilt das Datum dieser Prüfung als Ausgangspunkt (Übergangsregel § 72 Abs. 16). Die Verordnung verweist dabei auf die Ausgabe August 2022. Ob eine ältere Prüfung zählt, frag deinen Prüfer.

Prüfen dürfen nur anerkannte Sachkundige. Das sind Personen mit einem G-607-Lehrgang, Listen führen laut ADAC DVFG und ZKF. Frag vorab, ob der Betrieb nach G 607 prüft.

Was wird geprüft?

Laut DEKRA geht es um Dichtheit und Funktion der Anlage, etwa Absperreinrichtungen, Leitungen, Anschlüsse und Geräte. Den genauen Umfang legt das Regelwerk fest, dein Prüfer sagt dir, was bei deiner Anlage dazugehört.

Schläuche und Regler: Das Alter zählt

Die Zehn-Jahres-Frist steht nicht im Gesetz. Sie kommt von Herstellern und wird in der Prüfpraxis angewendet. Laut Truma müssen Druckregler und Hochdruckschläuche spätestens zehn Jahre nach dem Herstellungsdatum getauscht werden. Ähnlich äußern sich GOK, TÜV NORD und ZKF. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum auf Regler und Schlauch, nicht das Einbaudatum. Verbindlich bleiben die Angaben des Herstellers deines Bauteils.

Rissige oder spröde Schläuche gehören nicht erst nach zehn Jahren in die Werkstatt. Bis zum Austausch bleibt die Anlage aus und das Flaschenventil zu. Flicken mit Klebeband oder Schellen ist keine Lösung, Reparaturen an der Gasanlage macht der Fachbetrieb.

Das kannst du selbst, das gehört zum Fachbetrieb

Deine Sichtkontrolle sagt nichts darüber, ob die Anlage dicht ist.

Selbst im Blick behaltenFachbetrieb / Prüfer
Datum der letzten Prüfung auf Plakette und Bescheinigung ablesenPrüfung nach G 607 mit Bescheinigung
Herstellungsdatum an Schlauch und Regler notierenAustausch von Schlauch und Regler
Schläuche auf Risse, Knicke und Scheuerstellen ansehenDichtheitsprüfung der Anlage
Hinweise im Gaskasten lesenReparaturen und Umbauten an der Gasanlage
Gaswarner nach Herstellerangabe pflegenFragen zu Einbau und Zulassung der Anlage

Ein Gaswarner kann die Sicherheit erhöhen, ersetzt laut Truma aber weder Gasprüfung noch Wartung. Ein CO-Melder ist ein anderes Gerät: Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, der Gaswarner meldet austretendes Gas. Wo welches Gerät hin soll, sagt der Hersteller.

Was tun bei Gasgeruch?

Diese Schritte folgen einem Merkblatt des Landesfeuerwehrverbands Sachsen zu Flüssiggasanlagen:

  1. Offene Flammen löschen. Keine Zündquellen, keine Lichtschalter und keine elektrischen Geräte betätigen.
  2. Flaschenventile schließen, aber nur, wenn du sie gefahrlos erreichst.
  3. Türen und Fenster öffnen, soweit das beim Hinausgehen möglich ist.
  4. Das Fahrzeug verlassen und Abstand halten.
  5. Bei starkem Geruch oder Zischen von draußen die Feuerwehr unter 112 rufen und auf die Gasflaschen hinweisen.
  6. Die Anlage erst nach einer Dichtheitsprüfung durch einen Fachbetrieb wieder benutzen. Such nicht selbst nach dem Leck.

Typischer Ablauf

  1. Termin bei einem Sachkundigen machen, der nach G 607 prüft.
  2. Frag, welche Papiere er braucht. Laut Stadt Hamburg sind es Zulassungsbescheinigung und Gasprüfbuch (das Heft, in dem Prüfungen eingetragen werden).
  3. Frag, ob die Gasflasche angeschlossen sein soll, denn laut Stadt Hamburg muss bei der Prüfung Gas in der Anlage sein. Für die Fahrt zum Termin bleiben Ventil und Gasgeräte im Zweifel zu und aus.
  4. Mängel vom Fachbetrieb beheben lassen.
  5. Prüfbescheinigung und Plakette bekommen. Laut Prüfern sollte die Bescheinigung mitgeführt werden, ein Foto zusätzlich schadet nicht.

Termin nicht vergessen

Trag das nächste Datum und das Alter von Schlauch und Regler dort ein, wo du es wiederfindest. Wer seine Wartung gern gebündelt sieht, findet in der Fahrzeugakte von GlowCamp einen Platz dafür.

Der Termin lässt sich gut mit dem Einwintern verbinden. Wenn du dein Wohnmobil winterfest machen willst, siehst du gleich nach, was im Frühjahr fällig wird. Vor der Fahrt hilft die Abfahrts-Checkliste, Gaskasten und Plakette nicht zu übersehen.

Häufige Fehler

FehlerFolgeLösung
Fälligkeit verpasstOrdnungswidrigkeit mit Bußgeld, laut TÜV NORD und ADAC auch kein Betrieb ohne NachweisDatum notieren, Termin früh machen
Alter nur nach Optik beurteiltAlte Bauteile bleiben unerkanntHerstellungsdatum ablesen
Riss selbst geflicktAnlage bleibt undichtAnlage aus, Fachbetrieb
Flasche zum Termin vergessenPrüfung kann unter Umständen nicht stattfindenVorher beim Prüfer fragen

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch, wenn ich kaum fahre?

Im Verordnungstext steht keine Ausnahme für Wenig-Nutzer. Für abgemeldete oder saisonal angemeldete Fahrzeuge sind die Quellen nicht eindeutig, frag deinen Prüfer oder die Zulassungsstelle.

Was kostet die Gasprüfung?

Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Region. Frag vorher nach dem Festpreis und was darin steckt, zum Beispiel Anfahrt und Nachprüfung.

Gehört die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung?

Nein, laut ADAC und DEKRA ist sie getrennt von der HU. Die gasbetriebene Heizung wird laut TÜV NORD bei der HU weiterhin angeschaut. Plane beide Termine getrennt.

Was gilt für Gas während der Fahrt?

Im Zweifel: Flaschenventil zu, Gasgeräte aus, und halte dich an die Anleitung deines Fahrzeug- und Geräteherstellers. Laut promobil gibt es einen Stichtag 1. Januar 2007: Für ältere Fahrzeuge gilt Bestandsschutz, für neuere gelten Anforderungen an die Ausrüstung, etwa eine Absperreinrichtung wie ein Crashsensor. Die Ratgeber sind uneinheitlich, ob Erstzulassung oder Baujahr zählt. Nicht angeschlossene Flaschen bleiben geschlossen und mit Schutzkappe. Im Ausland kann es strenger sein, laut promobil etwa in Frankreich. Tankstelle und Fähre: promobil rät, dort Gasgeräte auszuschalten, dazu kommen die Regeln des Betreibers.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine Fachwerkstatt oder einen Sachkundigen. Er sagt nicht, ob deine Anlage in Ordnung ist, das kann nur ein Prüfer feststellen. Bei Gasgeruch gehst du nach dem Abschnitt „Was tun bei Gasgeruch?“ vor.

Stand: 8. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Hinweise deines Fahrzeug- und Geräteherstellers und die aktuell geltenden Vorschriften.

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